Kostenübernahme

Kostenübernahme

Für gesetzlich Versicherte

Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, können die Kosten der Therapie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch, anschließend können wir gemeinsam besprechen welche Behandlung für Sie zielführend ist.

Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Auch die Kostenübernahme über private Krankenversicherungen ist in der Regel problemlos möglich. Jedoch gibt es einige Tarife, welche einen Eigenanteil oder nur eine Basisversorgung beinhalten. Erkundigen Sie sich daher bitte vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung, in welchen Rahmen diese die Behandlung erstattet und welche Art des Antrags notwendig ist. Ähnliches gilt für die Kostenübernahme durch die Beihilfe. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).

Sie möchten die Behandlung selbst bezahlen?

Manchmal entscheiden sich Klient*innen dazu, die psychotherapeutische Behandlung selbst zu zahlen. Auch dies ist selbstverständlich möglich. Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).